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Bundesnetzagentur App zur Breitbandmessung
Gepostet von Tom Reichardt am 17.12.2019

Bundesnetzagentur App zur Breitbandmessung

Des Öfteren klagen Besitzer von einem Breitbandanschluss darüber, dass ihre Leitung nicht die vollständige Geschwindigkeit erreicht. Dabei ist es oftmals sogar nur ein Bruchteil (z.B. nur 30 statt 200 Mbit/s). Um diese Abweichung dem Internetanbieter zu beweisen, ist ein Protokoll notwendig, welches alle gemessenen Geschwindigkeiten vorweist.

Doch oftmals ist es recht kompliziert und schwer, einzelne Ergebnisse zu erfassen, um diese im Anschluss zu übermitteln. Das soll sich jedoch ab sofort mit einer App der Bundesnetzagentur ändern. Sie arbeitet unter anderem mit Windows 10 und zeichnet alle Geschwindigkeiten auf. Was es damit auf sich hat und wo Sie die App herunterladen, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Breitbandmessung Desktop App

Download und Installation der App zur Breitbandmessung

Zunächst müssen Sie die Installationsdatei der App auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunterladen. Unterstützt werden die Betriebssysteme ab Windows 7, macOS ab 10.12 und Linux Ubuntu ab 16.04 / Debian 8. Nachdem der Download der etwa 100 MB großen Datei abgeschlossen wurde, geht es direkt mit der Installation weiter. Diese ist bereits nach wenigen Schritten abgeschlossen.

So erfolgt die Messung mit der App der Bundesnetzagentur

Nach der Installation starten Sie die App und werden dazu aufgefordert, einige Angaben zu machen. Diese sind nicht persönlich, sondern beziehen sich auf Ihren Internetanschluss.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name vom Anbieter
  • Art des Tarifes vom Internetanschluss
  • Geschwindigkeit/Übertragungsrate, welche vertraglich vereinbart wurde
  • Postleitzahl

Anschließend gibt die Bundesnetzagentur noch einige wichtige Tipps, welche sich auf die technischen Voraussetzungen der Geschwindigkeitsmessung beziehen. So wird unter anderem davon abgeraten, die Tests mit einer WLAN-Verbindung durchzuführen. Warum? Da WLAN einen Störfaktor darstellen und dies die Endgeschwindigkeit verfälschen kann.

Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen auch, alle Tests ausschließlich mit einem LAN-Kabel durchzuführen. Denn nur so ist sichergestellt, dass die gemessene Geschwindigkeit zu 100% ankommt und übereinstimmt.

Bei der sogenannten Messkampagne der Bundesnetzagentur führt die App insgesamt 10 Messungen an unterschiedlichen Tagen durch. Voraussetzung dafür ist, dass all diese Messungen innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Ansonsten ist der Test ungültig. Darüber hinaus muss jede einzelne Messung manuell aktiviert werden. Ein kleiner Nachteil, wenn Ihr Internet beispielsweise immer in den späten Abendstunden oder in der Nacht langsam wird.

Ergebnis der Messkampagne und Übermittlung

Wurde die Messkampagne vollständig abgeschlossen, speichert die App der Bundesnetzagentur das Ergebnis in einem Protokoll ab. Dazu erstellt das Programm eine PDF-Datei, welche alle wichtigen Informationen enthält.

Jetzt kommen auch die Angaben zum Internetanbietername, sowie der vereinbarten Geschwindigkeit und Postleitzahl ins Spiel. Denn diese werden den gemessenen Geschwindigkeiten in dem Protokoll gegenübergestellt. Ist eine klare Abweichung zu sehen und der Computer erreicht auch mit LAN-Verbindung nicht ansatzweise die vereinbarte Geschwindigkeit vom Internetanschluss, dient dies direkt als Beweis.

EU-Verordnung unterstützt Internetbesitzer

Beweist ein Protokoll die klare Abweichung der Geschwindigkeit, hilft zusätzlich eine EU-Verordnung weiter. Denn diese enthält bestimmte Kriterien, welche erfüllt sein müssen. Ist dies bei Ihnen der Fall, sollten Sie sich direkt an Ihren Internetanbieter wenden. Das erstellte Protokoll unterstützt Sie dabei und beweist gleichzeitig die Abweichung.

Tipp: Was ist zu tun, wenn das Internet zu langsam ist?

Das Internet ist ständig zu langsam, erreicht nicht die richtige Geschwindigkeit oder bricht ständig zusammen? In bestimmten Fällen können sich Kunden von einem Internetanschluss dagegen wehren.

Interessante Tipps zu diesem Thema hat der bekannte Medienanwalt Christian Solmecke der Kanzlei WBS aus Köln in einem YouTube Video zusammengefasst: